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Aktuell

16. August 2023

Stephan Schmalzl zum Gesellschaftsrechtlichen Digitalisierungsgesetz 2023 (GesDigG)

Am 12. Juli 2023 wurde der ministerielle Entwurf des Gesetzes über das Gesellschaftsrechtliche Digitalisierungsgesetz 2023 (GesDig 2023) veröffentlicht. Der Entwurf enthält bedeutende Neuerungen im Hinblick auf Konsequenzen, mit denen zu bestellende und auch bereits bestellte Personen in Führungspositionen bei strafrechtlichen Verurteilungen zu rechnen haben. Daneben stützt sich der Gesetzesentwurf, der Art 13i die Richtlinie (EU) 2019/1151 umsetzen soll, auf die Verstärkung eines grenzüberschreitenden Informationsaustausches über sogenannte “disqualifizierte” Geschäftsführer:innen. Wann und in welcher Form das Gesetz letztlich umgesetzt wird, ist noch unklar. Der Entwurf sieht vor, dass die Änderungen am 1. Dezember 2023 in Kraft treten und auf Verurteilungen anzuwenden sei, deren Rechtskraft nach dem 30. November 2023 eingetreten ist. Ob dieser Termin gehalten werden kann, ist zumindest fraglich, eines ist aber klar – die Umsetzungsfrist nach der Richtlinie wird nicht eingehalten. Aufgrund der Relevanz und Brisanz des Themas, wird das Wirksamwerden aber vielerorts mit Spannung erwartet. Hierzu ein kurzer Überblick von sms.law Partner und Head of Corporate Stephan Schmalzl.

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