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Aktuell

11. Juli 2024

Neuigkeiten im Zusammenhang mit Covid-Förderungen

Das COFAG-Neuordnungs- und Abwicklungsgesetz (COFAG-NoAG) ist nunmehr beschlossen – daher wird die COFAG mit Ablauf des 31.07.2024 aufgelöst und der Bund an deren Stelle treten.

Auf die Schnelle:

  • Rückerstattungsansprüche werden öffentlich-rechtliche Rückerstattungsansprüche sein und die Rückerstattung wird vom Finanzamt mit Bescheid festgesetzt.
  • Rückerstattungsansprüche werden mit Ablauf eines Monats nach der Bekanntgabe des Festsetzungsbescheides fällig.
  • Ansprüche auf Gewährung einer Förderung bleiben hingegen zivilrechtliche Ansprüche und werden im Gerichtsweg durchzusetzen sein.
  • Der Bund wird in sämtliche Gerichtsverfahren, die vor dem 01.08.2024 anhängig sind, an die Stelle der COFAG treten.

 

Weitere Details zu den Änderungen, die es in diesem Zusammenhang ab 01.08.2024 gibt, lesen Sie im nachstehenden Artikel von Markus Dax und Anna Woschitz:

Zum Artikel (DE)

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