2. Februar 2024
Neuigkeiten aus der Hotellerie: Im Rahmen mehrerer laufender Verfahren wegen nicht ausgezahlter Förderungen durch die COFAG liegt nun ein erstes Urteil vor
Viele Hotels haben ihre während COVID beantragten Förderungen bis dato noch nicht ausbezahlt erhalten. Es gibt Möglichkeiten, die Auszahlung durchzusetzen…
Das sms.law Immo-Team, Partner Markus Dax und Rechtsanwältin Anna Woschitz, konnten nunmehr ein erstinstanzliches Teilurteil erwirken, durch das der Großteil des eingeklagten Förderbetrags zugesprochen wird. Das Erstgericht folgte unserer Rechtsansicht und entschied, dass ein klagbarer Anspruch auf Auszahlung des Förderbetrags besteht. Es bestätigte auch unsere Rechtsansicht, dass es nicht ausreicht, sich darauf zu berufen, dass nach den Förderungsrichtlinien kein Rechtsanspruch besteht, um die Auszahlung des Förderbetrags durch die COFAG abzulehnen.
Es besteht daher ein klagbarer Anspruch auf Auszahlung des Förderbetrags, unabhängig davon, ob der Fördervertrag bereits zustande gekommen ist.
Offen bleibt allerdings nach wie vor das Thema der unterschiedlichen oder gleichen Behandlung von Miete/Pacht und es bleibt daher abzuwarten, ob das Erstgericht unserer Rechtsansicht, dass Miete und Pacht unterschiedlich zu behandeln ist, folgt. Es bleibt jedenfalls spannend!
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Das sms.law Immobilien Team betreut zahlreiche Mandanten aus der Hotellerie und verfügt über langjährige Erfahrung in allen damit verbundenen Bereichen. Für allfällige Fragen steht Ihnen unser Team gerne zur Verfügung! Simply mail to: realestate@sms.law