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Aktuell

5. Januar 2023

Georg Schima und Stefan Knotzer zur Protokollierung von Gremiensitzungen unter besonderer Berücksichtigung von Tonbandaufnahmen

„Aufsichtsrat aktuell“ – nach dem ersten ist nun auch der zweite Teil einer von sms.law Partner Georg Schima und sms.law Associate Stefan Knortzer verfassten ausführlichen Abhandlung mit dem Titel „Zur Protokollierung von Gremiensitzungen unter besonderer Berücksichtigung von Tonbandaufnahmen“ erschienen.

Das Thema ist für so gut wie sämtliche Kollegialorgane im Gesellschafts-, Stiftungs-, Genossenschafts- und Vereinsrecht von Bedeutung. Am ausführlichsten ist das Gesetz diesbezüglich beim Aufsichtsrat, aber gleichgelagerte Fragen stellen sich bei Gesellschafterversammlungen oder Beiräten etc. Behandelt wurde die Frage, wie das Protokoll zu gestalten ist und wer darüber die „Hoheitsgewalt“ hat. Besonders spannend ist dabei die Beleuchtung des Verhältnisses zwischen den Kompetenzen des/der Vorsitzenden des Gremiums und der Gesamtheit von dessen Mitgliedern. Wer legt fest, ob wörtlich zu protokollieren ist oder ein Beschlussprotokoll genügt, wie mit Widersprüchen von Mitgliedern gegen die Protokollierung zu verfahren ist, und welche Fragen können in einer Geschäftsordnung wie geregelt werden? Viel Raum wurde der Behandlung von Tonbandprotokollen bzw. Tonaufnahmen gewidmet – denn hier spielen Persönlichkeitsrechte und datenschutzrechtliche Fragen eine besondere Rolle.

Der Artikel bietet auch einige Praxislösungen für häufig auftretende Fragen rund um die Protokollierung.

Teil I

Teil II