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Europa- und Beihilfenrecht

Europarecht ist aus dem heutigen Wirtschaftsrecht nicht mehr wegzudenken. Auch wenn es oft nur im Hintergrund wirkt – Europarecht ist überall: Vom Wettbewerbsrecht oder der Freizügigkeit über die Marktregulierung so gut wie jeder Branche, bis hin zu Bereichen wie Arbeitsrecht und Verbraucherschutz. Europäische Regeln werden unglücklicherweise oft aus der Perspektive des nationalen Rechts ausgelegt. In der Folge wird ein restriktiver Status quo oftmals ohne Not akzeptiert.

In unserer Sozietät werden europäische Rechtsfragen aus einer genuin europäischen Perspektive analysiert. So machen wir für unsere Mandanten das Versprechen des geeinten Europas nutzbar: Einen gemeinsamen europäischen Markt, in dem ihre unternehmerische Freiheit nicht am nächsten Schlagbaum aufhört.

Darüber hinaus lauern bei Verträgen mit öffentlichen Unternehmen oftmals Risiken durch das europäische Verbot unzulässiger staatlicher Beihilfen. Wir minimieren Risiken durch Beratung im Vorhinein und optimierte Gestaltung. Bei Verstößen gegen Beihilferegelungen setzen wir faire Marktbedingungen durch.

Beratungsschwerpunkte


  • Analyse nationalen Rechts auf Vereinbarkeit mit dem Europäischen Recht
  • Verteidigung der unternehmerischen Freiheit unserer Mandanten gegen unrechtmäßige Beschränkungen
  • Prüfung staatlicher Maßnahmen auf Verstoß gegen das europäische Beihilfenverbot; Unterstützung bei der beihilferechtskonformen Gestaltung öffentlicher Aufträge
  • Beschwerden bei Europäischer Kommission und EFTA-Überwachungsbehörde (ESA)
  • Prozessvertretung in Direktklage- und Vorabentscheidungsverfahren in Luxemburg


Kontakt: Moritz Am Ende