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Services

Arbeitsrecht

Im Arbeitsrecht sind wir führend. Schima Mayer Starlinger vereinigt das gesamte Arbeitsrechtsteam um Georg Schima und Birgit Vogt-Majarek, das aus der im Oktober 2018 aufgespaltenen Sozietät Kunz Schima Wallentin hervorgegangen ist und deren herausragende Position auf dem Gebiet begründet hatte. Die Arbeitsrechtspraxis wird regelmäßig von Legal500, JUVE und Chambers in der höchsten Bewertungsgruppe gereiht.

Als exklusive österreichische Partnerkanzlei im weltweiten und einzigartigen Arbeitsrechts-Anwaltsnetzwerk IUS LABORIS www.iuslaboris.com sind wir mit grenzüberschreitenden Sachverhalten bestens vertraut und steuern regelmäßig Beratungsprojekte, die sich in vielen Jurisdiktionen gleichzeitig abspielen. Unsere Mandanten profitieren daher von dieser Mitgliedschaft bei IUS LABORIS, der weltweit größten Vereinigung von Spezialkanzleien für Arbeitsrecht und HR, die Mitglieder in ganz Europa, den USA, Südamerika, Russland, Asien, Neuseeland und dem Nahen Osten umfasst. In Österreich sind wir der einzige Ansprechpartner.

Mit unserer Expertise im Arbeitsrecht sowie Sozialrecht inklusive einschlägigem Lohnsteuerrecht und dem großen Team decken wir sämtliche Bereiche dieses weit gespannten und komplexen Rechtsgebietes ab: Unser Spektrum reicht vom klassischen Vertragsarbeitsrecht über Betriebsvereinbarungs- und Kollektivvertragsrecht, Arbeitszeitrecht, Arbeitnehmerschutzrecht, Datenschutzrecht, Betriebspensions- und Pensionskassenrecht bis hin zum öffentlichen Dienstrecht und Medizinrecht. Wir beraten nationale und internationale Unternehmen, insbesondere österreichische und internationale Banken, Industrie- und Dienstleistungsunternehmen in allen Belangen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts sowie des Arbeitsrechts mit Unionsbezug. Arbeitsrechtliche Hilfestellung bei der Gründung von Tochtergesellschaften und Betrieben leisten wir ebenso wie bei der Redimensionierung von Unternehmen und der Schließung oder Verlegung von Betrieben. Betriebsübergänge aller Art – auch grenzüberschreitende – beschäftigen uns dabei regelmäßig. Wir kümmern uns um die notwendigen Schritte, um ausländischen Arbeitnehmern die Tätigkeit in Österreich zu ermöglichen. In allen Fragen des Arbeitnehmer- und des Datenschutzrechts beraten wir umfassend und vertreten unsere Mandanten gegebenenfalls in Verwaltungsstrafverfahren. Wir wirken an der Entwicklung und laufenden Anpassung komplexer Arbeitszeitmodelle ebenso mit wie an der Gestaltung und Veränderung betrieblicher Altersversorgungswerke.

Regelmäßig sind wir befasst mit der Beratung bei internen Untersuchungen über mögliches Fehlverhalten von Mitarbeitern bzw Führungskräften und arbeiten hier mit Forensikern zB großer Wirtschaftsprüfungsgesellschaften zusammen. Wir wirken in Verhandlungen betreffend den Abschluss oder die Änderung von Betriebsvereinbarungen jedweder Art mit und führen diese Verhandlungen gegebenenfalls auch selbst. Im Umgang mit Betriebsräten beraten wir unsere Mandanten unter allen denkbaren Aspekten, von Spezialproblemen der Betriebsratswahl, Fragen der Freistellung und Entlohnung von Betriebsratsmitgliedern bei Freistellung über komplexe Rechtsfragen der Entsendung in den Aufsichtsrat bei Unternehmensgruppen bis zur manchmal ins Blickfeld rückenden streitigen Trennung von Betriebsratsmitgliedern. Weiters wirken wir bei der Gestaltung von Kollektivverträgen und Sozialplänen mit und sichern Rationalisierungsprozesse und Neustrukturierungen juristisch ab.
In Rechtsstreitigkeiten vertreten wir vor allem mittlere und große Unternehmen, aber auch Führungskräfte, insbesondere Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften, Sparkassen und Genossenschaften sowie Geschäftsführer von GmbHs.

Arbeitsrecht ist für uns aber keine rein nationale Sache, weil unsere Mandanten vielfach und in ständig steigendem Ausmaß unionsrechtliche Vorgaben zu beachten haben. Das EU-Arbeitsrecht ist eng mit dem Binnenmarkt und den EU-Grundfreiheiten der Dienstleistungs-, Kapital-, Personen- und Warenverkehrsfreiheit verbunden. Wir beraten unsere Mandanten in allen arbeitsrechtlichen Belangen mit Unionsrechtsbezug. So machen wir etwa Rechtsansprüche aus der EU-Entsende-Richtlinie nutzbar und schützen Arbeitgeber vor den Risiken des Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetzes.

Wir sichern die diskriminierungsfreie Gestaltung von arbeitsrechtlichen Vereinbarungen ebenso wie die Minimierung von Risiken bei der Gestaltung von atypischen Beschäftigungsverhältnissen. Bei der Restrukturierung von Unternehmen und grenzüberschreitenden Betriebsübergängen achten wir darauf, dass unsere Mandanten nicht nur das nationale Recht, sondern auch die unionsrechtlichen Vorschriften beachten. Natürlich gehört auch die gerichtliche Geltendmachung und die Abwehr von im Unionsrecht verankerten arbeitsrechtlichen Ansprüchen zu unserem Serviceangebot.

Beratungsschwerpunkte


  • Kollektives und individuelles Arbeitsrecht
  • Betriebliche Umstrukturierungen und Betriebsübergänge
  • Begründung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen
  • Manager-Anstellungsverträge und variable Vergütungsmodelle für Führungskräfte
  • Gestaltung und Anpassung von Arbeitszeitmodellen
  • Betriebliche Altersvorsorgemodelle und Pensionskassenrecht
  • Datenschutz-Arbeitsrecht
  • Interne Untersuchungen in Unternehmen, Beratung bei der Prävention, Aufdeckung und rechtlichen Bewertung von Mitarbeiter-Fehlverhalten einschließlich Whistleblowing
  • Gestaltung und Abänderung von Betriebsvereinbarungen
  • Kollektivvertragsrechtliche Spezialthemen
  • Grenzüberschreitender Personaleinsatz, Immigration
  • Lohn- und Sozialdumping
  • Vertretung in Verfahren vor nationalen und internationalen Gerichten sowie Verwaltungsbehörden


Kontakt: Georg Schima, Birgit Vogt-Majarek, Philipp Gamauf