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Aktuell

13. Mai 2024

Birgit Vogt-Majarek zu Neuerungen in Arbeitsbedingungen

Am 27. März 2024 wurde das Transformationsgesetz (BGBl. I Nr. 11/2024) veröffentlicht, dass die europarechtlichen Vorgaben der »Transparenz Richtlinie« (EU) 2019/1152 nach Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens u. a. gegen Österreich und Abgabe einer neuerlichen Stellungnahme Österreichs im Februar 2024 mit einiger Verzögerung in nationales Recht überführte. Die Anpassungen, die laut RL bereits bis 1. August 2022 vorzunehmen gewesen wären, erfolgten insbesondere durch Änderungen und Ergänzungen des AVRAG und daraus resultierende Anpassungen des AngG, des AÜG und des ABGB. Die kurzfristig am 28. März 2024 in Kraft getretenen Neuregelungen sind auf alle ab diesem Datum abgeschlossenen Arbeitsverhältnisse anzuwenden und bedeuten für viele Arbeitgeber die Verpflichtung zur kurzfristigen Anpassung ihrer zum Teil über Jahre hinweg verwendeten Musterverträge bzw. Dienstzettel.

In ihrem aktuellen Artikel im Magazin TRAiNiNG befasst sich sms.law Partnerin Birgit Vogt-Majarek mit den zusätzlichen Anforderungen für neu abgeschlossene Arbeitsverhältnisse welche die jüngst umgesetzte RL mit sich bringt.

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