14. Februar 2024
Birgit Vogt-Majarek zu Entwicklungen zur Plattformarbeit
Mit dem Entwurf der Richtlinie zur »Plattformarbeit« reagiert die Europäische Kommission auf die Entwicklungen und besonderen Anforderungen der Arbeitsorganisation für Zustelldienste, Personenbeförderung (wie Uber) u.a. Die Richtlinie verfolgt im Wesentlichen zwei Ziele: die Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Personen, die Plattformarbeit leisten, indem ihr Beschäftigungsstatus anhand konkreter Vorgaben korrekt bestimmt wird, und die Regulierung des Einsatzes von Algorithmen am Arbeitsplatz.
In ihrem aktuellen Artikel im Magazin TRAiNiNG widmet sich sms.law Partnerin Birgit Vogt-Majarek dem neuen Richtlinien-Entwurf der EU zur Regelung der Plattformarbeit, auch bekannt als Crowdwork.