25. Juli 2023
Stephan Schmalzl zur Flexiblen Kapitalgesellschaft
Am 30. Mai 2023 wurde der ministerielle Entwurf des Gesetzes über die flexible Kapitalgesellschaften (FlexKapGG) veröffentlicht, der die Einführung der sogenannten flexiblen Gesellschaft (FlexKapG) als rechtliche Hybridform zwischen einer GmbH und einer AG vorsieht. Der Entwurf enthält bedeutende Neuerungen wie die Einführung von Corporate Value Shares (CVS), die mehr Flexibilität in Bezug auf Kapitaleinlagen und Stimmrechte bieten. Es bestehen jedoch Bedenken hinsichtlich des Mangels an Gläubigerschutz und möglicher Haftungsfragen für Geschäftsführer. Darüber hinaus schlägt der Entwurf eine Alternative zu notariellen Beurkundungserfordernissen für den Übertrag von Anteilen vor, um Kosten und Bürokratie zu reduzieren, insbesondere für internationale Investoren. Der Entwurf bringt zahlreiche Änderungen mit sich, die von Rechtsexperten sorgfältig geprüft werden müssen, darunter Änderungen am GmbHG und eine Reduzierung des Mindeststammkapitals. Das endgültige Ergebnis und das Inkrafttreten dieser vorgeschlagenen Änderungen bleiben jedoch ungewiss. Hierzu gibt sms.law Partner und Head of Corporate Stephan Schmalzl einen kurzen Überblick.
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