11. Mai 2023
Maximilian Eder zu laesio enormis beim Erwerb von GmbH-Geschäftsanteilen
Gemäß österreichischem Recht kann eine Partei zweiseitig verbindliche Verträge anfechten, wenn sie weniger als die Hälfte des Wertes der Gegenleistung erhalten hat (laesio enormis). Diese Anfechtungsmöglichkeit stellt für Vertragsparteien einen Unsicherheitsfaktor dar. Dieses Risiko ist besonders ausländischen Parteien häufig nicht bekannt, zumal eine vergleichbare Anfechtungsmöglichkeit in den meisten Rechtsordnungen nicht besteht. In seinem aktuellen Beitrag in der ÖJZ untersucht Maximilian Eder, Rechtsanwaltsanwärter bei sms.law, Möglichkeiten, um das Anfechtungsrisiko wegen laesio enormis zu minimieren und die Rechtssicherheit im Interesse der Parteien zu erhöhen.