30. Juni 2017
Cookie-Rezept zum Nachmachen
Werden personenbezogene Daten beim Besuch Ihrer Webseite verarbeitet? Werden Google‑Produkte wie AdWords, AdSense und DoubleClick verwendet? Nutzen Sie Statistik Tools wie Google Analytics oder Piwik? Werden statische oder dynamische IP-Adressen gespeichert? – Wenn Sie auch nur eine dieser Fragen mit „vielleicht“ beantworten, nutzt Ihre Webseite höchstwahrscheinlich Cookies. Diese kleinen Textdateien, die durch lokale Speicherung bestimmter Informationen nicht nur das Internetsurfen komfortabler machen, sondern auch umfassendes Profiling der Nutzer ermöglichen, geraten immer mehr in den Fokus der Datenschützer. Viele Webseiten verfügen nach wie vor über unzureichende Cookie-Informationen und/oder Zustimmungsrechte. Mit Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung („DSGVO“) am 25. Mai 2018 soll zeitgleich eine neue E-Privacy-Verordnung verabschiedet werden. Der derzeitige Entwurf des Verordnungstextes lehnt sich bereits stark an der DSGVO an. Dies könnte künftig bei Verstößen im Bereich Cookies auch Höchststrafen im Ausmaß der DSGVO bedeuten.
Es ist höchste Zeit zu überprüfen, ob Ihre Webseite die Informationspflichten und Zustimmungserfordernisse nach den neuen EU-Vorschriften erfüllt!